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   OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 4 LA 595/02   

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OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 4 LA 595/02 (https://dejure.org/2004,20406)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2004 - 4 LA 595/02 (https://dejure.org/2004,20406)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2004 - 4 LA 595/02 (https://dejure.org/2004,20406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anrechenbarkeit angesparter Barbeträge aus Sozialhilfe bei Sozialhilfegewährung; Begründungsmangel)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 2 S. 2 BSHG; § 21 Abs. 3 BSHG; § 88 Abs. 3 BSHG; § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO
    Begründung einer Härte i.S.d.§ 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) durch eine Ansparung von Barbeträgen i.F.e. Anrechnung als Vermögen; Vergleichbarkeit der durch Ansparung von Barbeträgen entstandene Vermögenslage mit einer durch Ansparung von Erziehungsgeld oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung einer Härte i.S.d.§ 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) durch eine Ansparung von Barbeträgen i.F.e. Anrechnung als Vermögen; Vergleichbarkeit der durch Ansparung von Barbeträgen entstandene Vermögenslage mit einer durch Ansparung von Erziehungsgeld oder ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 4 LA 595/02
    Wird - wie hier - ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geltend gemacht, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 4 LA 595/02
    Auch das kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gründe in sich gänzlich lückenhaft sind, namentlich weil einzelne Streitgegenstände oder Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind, aber wiederum nicht bereits dann, wenn lediglich einzelne Tatumstände oder Anspruchselemente unerwähnt geblieben sind oder wenn sich eine hinreichende Begründung aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe erschließen lässt (vgl. zu vorstehenden Grundsätzen: BVerwG, Beschl. v. 5.6.1998 - 9 B 412/98 -, NJW 1998, 3290 zu § 138 Nr. 6 VwGO m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 4 LA 595/02
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 20. September 2002 (4 PA 417/02) ausgeführt, dass für die Gewährung von Sozialhilfe die Herkunft des Vermögens regelmäßig ebenso wenig eine Rolle spiele wie die Gründe für die Notlage des Hilfeempfängers (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 17.10.1974 - 5 C 50/73 -, BVerwGE 47, 103, 112).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 4 LA 595/02
    - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 4 LA 595/02
    Der Zulassungsantrag muss eine konkrete Frage aufwerfen, deren Entscheidungserheblichkeit erkennen lassen und (zumindest) einen Hinweis auf den Grund enthalten, der das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. Beschl. d. 12. Senats des erkennenden Gerichts v. 16.09.1997 - 12 L 3580/97 -, Nds.VBl. 1997, 282 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 21.09.2006 - L 3 AL 96/06

    Berücksichtigung von geldwerten Ansprüchen für die Altersvorsorge bei der

    Eine besondere Zweckbestimmung, die darüber hinausgehen würde, fehlt (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung - dem Einsparen von Barbeträgen aus der Sozialhilfe Nds. OVG, Beschl. v. 28.04.2004 - 4 LA 595/02- JURIS m. w. N.).
  • SG Aachen, 08.11.2005 - S 20 SO 80/05

    Sozialhilfe

    OVG, Beschluss vom 28.04.2004 - 4 LA 595/02 = FEVS 56, 380).
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